Preisstabilität

Die Preise am Energiemarkt können immer wieder schwanken. Viele Stromanbieter reagieren darauf, indem sie ihre Tarife anpassen. Diese Änderungen müssen sie mindestens 6 Wochen vorher bekanntgeben. Wenn ein Anbieter seine Preise anhebt, entsteht für Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dabei beträgt die Kündigungsfrist je nach Anbieter zwischen 3 und 4 Wochen ab Kundmachung.

Einige Stromanbieter bieten eine Preisgarantie an. Durch solche „Garant-Tarife“ können sich Kunden darauf verlassen, dass der Preis innerhalb des vereinbarten Zeitraums gleich bleibt.

Außerdem gibt es spezielle „Float-Tarife“, die Schwankungen der Energiemarktpreise direkt an Kunden weitergeben. Solche Tarife orientieren sich in der Regel am österreichischen Strompreisindex (ÖSPI). Dadurch können Kunden von Preissenkungen profitieren, müssen jedoch auch mit möglichen Teuerungen rechnen.