Muss ich selbst kündigen?

Wenn Sie über StromGas24 zu einem neuen Anbieter wechseln, übernimmt dieser die Kündigung Ihres bestehenden Vertrags.

Sie sollten nur dann selbst kündigen, wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft:

  • Wenn sich Ihr Vertrag in weniger als sechs Wochen um einen größeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate, verlängern würde. Dann kann es passieren, dass der neue Anbieter nicht rechtzeitig kündigt und Sie wieder gebunden sind. In diesem Fall wäre ein Anbieterwechsel nicht mehr möglich.
  • Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen möchten, das durch eine Preiserhöhung Ihres derzeitigen Anbieters entsteht. Dabei ist die Kündigungsfrist oft sehr knapp.
     

Wenn Sie Ihren Vertrag selbst kündigen, sollten Sie darauf achten, rechtzeitig die Versorgung durch einen neuen Anbieter zu beantragen. Andernfalls kann es zu einer Unterbrechung der Strom- oder Gasversorgung kommen.