Kennzeichnungspflicht

2011 trat in Österreich die Stromkennzeichnungsverordnung in Kraft. Seit Anfang 2012 müssen Anbieter auf der Rechnung angeben, wie der gelieferte Strom erzeugt wurde. Auch CO2-Emmissionen und radioaktiver Abfall, die bei der Stromerzeugung entstehen, müssen offengelegt werden. Die österreichische Regulierungsbehörde E-Control überwacht die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht. „Grauer Strom“ ist Strom, dessen Herkunft nicht eindeutig geklärt ist. …