Bevor Ihre Wohnung oder Ihr Haus mit Gas versorgt wird, müssen Sie einen Gasliefervertrag und einen Netznutzungsvertrag abschließen. Die genaue Abfolge hängt davon ab, ob es in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus bereits einen Gasanschluss gibt.
Bevor Ihre Wohnung oder Ihr Haus mit Gas versorgt wird, müssen Sie einen Gasliefervertrag und einen Netznutzungsvertrag abschließen. Die genaue Abfolge hängt davon ab, ob es in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus bereits einen Gasanschluss gibt.