Kennzeichnungspflicht

2011 trat in Österreich die Stromkennzeichnungsverordnung in Kraft. Seit Anfang 2012 müssen Anbieter auf der Rechnung angeben, wie der gelieferte Strom erzeugt wurde. Auch CO2-Emmissionen und radioaktiver Abfall, die bei der Stromerzeugung entstehen, müssen offengelegt werden. Die österreichische Regulierungsbehörde E-Control überwacht die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht.

„Grauer Strom“ ist Strom, dessen Herkunft nicht eindeutig geklärt ist. Kunden wissen somit nicht, aus welchen Energiequellen dieser Strom stammt – zum Beispiel, wie hoch der Anteil an Strom aus Kernkraftwerken ist. Trotz der Kennzeichnungspflicht wird es „grauen Strom“ auch weiterhin geben: Wenn Energielieferanten am internationalen Markt Strom einkaufen, lässt sich meist nicht mehr klären, woher dieser stammt. Anbieter bezeichnen solchen Strom als „Strom unbekannter Herkunft (ENTSO-E-Mix)“.  „ENTSO-E“ (European Network of Transmission System Operators) ist ein statistischer Näherungswert, der auf der europaweiten Stromzusammensetzung basiert.

Im Jahr 2010 stammte der Strom in österreichischen Haushalten laut E-Control durchschnittlich aus folgenden Energiequellen:

·         67,4 % aus erneuerbaren Energieträgern (Ökostrom),

·         17,6 % aus fossilen Energieträgern,

·         14,7 % aus unbekannter Herkunft (ENTSO-E) und

·         0,3 % aus sonstigen Energieträgern.